Barrierefreiheit in Tamm: Abgesenkte Bordsteine als Hindernis für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Liebe Tammerinnen und Tammer,
Barrierefreiheit ist ein Thema, das in Tamm von großer Bedeutung ist. Gerade für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen kann der Weg zum Arzt, ins Pflegeheim oder zu anderen wichtigen Einrichtungen zu einer echten Herausforderung werden – selbst dort, wo es auf den ersten Blick keine offensichtlichen Barrieren gibt. Ein abgesenkter Bordstein, der für Menschen ohne Mobilitätseinschränkungen kein Hindernis darstellt, kann für diejenigen, die auf Gehhilfen oder Rollstühle angewiesen sind, zum Problem werden.
Gerade in der Nähe von Alten- und Pflegeheimen, ärztlichen Praxen und anderen wichtigen Versorgungseinrichtungen müssen die Wege so gestaltet sein, dass sie uneingeschränkt nutzbar sind. Das bedeutet nicht nur, dass Bordsteine abgesenkt werden, sondern auch, dass sie ausreichend flach sind, um auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität problemlos überquert werden zu können. Ein minimaler Höhenunterschied kann dazu führen, dass Rollstühle ins Stocken geraten oder Menschen mit Gehhilfen unsicher werden.
Die Stadt Tamm hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Barrierefreiheit stetig zu verbessern. Dafür ist es wichtig, nicht nur große Bauprojekte und Infrastrukturen im Blick zu haben, sondern auch die vermeintlich kleinen Hindernisse im Alltag zu erkennen und zu beseitigen.
Ein Beispiel dafür ist der Bereich rund um die beiden Altenheime im Länderrain. Hier sind die Bordsteine bereits abgesenkt, jedoch sind nach Rückmeldungen der Bewohner der Pflegeheime noch weitreichendere Maßnahmen nötig, um ihren Bedürfnissen ausreichend gerecht zu werden. Die Liste Lebenswertes Tamm hat diesen Punkt in der Gemeinderatssitzung am Montag thematisiert.
Sollten Ihnen ebenfalls Standorte auffallen oder Ihnen bereits bekannt sein, die nochmal auf die Barrierefreiheit überprüft werden sollten, melden Sie diese bitte direkt der Stadtverwaltung Tamm oder besuchen Sie uns in einer unserer öffentlichen Fraktionssitzungen. Die Sitzungstermine werden im Amtsblatt bekanntgegeben.
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