Spenden an die LLT
Wenn Sie die Aktivitäten der LLT finanziell fördern möchten, können Sie dies mit einer Überweisung auf das Konto der LLT vornehmen.
Bankverbindung
Bitte vermerken Sie auf Ihrem Überweisungsformular unter Verwendungszweck "SPENDE". Um Ihnen eine Spendenbescheinigung
für das Finanzamt ausstellen zu können, benötigen wir dann noch Ihren Namen sowie Ihre Adresse.
Für einen Betrag bis 200 EURO reicht bei der Steuererklärung in der Regel auch der Überweisungsbeleg und Kontoauszug aus,
auf die Vorlage einer Spenden-bescheinigung kann dann verzichtet werden. Für jede Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich.
Steuerliche Informationen:
Parteispenden sind Sonderausgaben
Parteispenden sind steuerlich Sonderausgaben und können als solche in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in §34g und §10b Abs.2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG
Ledige können pro Kalenderjahr bis zu 1.650 EURO und Verheiratete bis zu 3.300 EURO als Parteispenden
unabhängig vom individuellen Steuersatz in einer Höhe von 50% steuerlich absetzen.
Absetzbarkeit nach § 10b Abs. 2 EStG
Beträge die darüber hinaus gehen sind zusätzlich bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EURO für Ledige und 3.300 EURO
für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerlich anrechenbare Teil hängt dann aber vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im
Rahmen der vorgenannten Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.