LLT - Liste Lebenswertes Tamm e.V.
Stellungnahmen zu Kernäcker II und III
Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Kernäcker-Süd II und III" liegt im Tammer Rathaus vom 12.07.2010 bis 11.08.2010
öffentlich aus. Umlegungsbeteiligte, Anlieger, Bauinteressenten und die allgemeine Öffentlichkeit haben in dieser Zeit
Gelegenheit, Änderungswünsche geltend zu machen. Es ist wichtig, dass Eigentümer, potentielle Bauherren, Anlieger und
die allgemeine Öffentlichkeit ihre Vorstellungen einbringen, so dass ein breiter Konsens gebildet werden kann und der
Bedarf der Tammer Bevölkerung mit diesem Baugebiet langfristig gedeckt wird.
Überprüfen Sie bitte den Bebauungsplanvorentwurf intensiv und geben Sie Ihre Anregungen zu Änderungen
schriftlich ab; bisher ist alles nur als Vorschlag zu betrachten. Die Stellungnahmen können alle Punkte
umfassen, wie z.B.
- Verkehrsführung
- Gebäudehöhe
- Anzahl der Wohneinheiten (zur Zeit wird von 400 Wohneinheiten gesprochen)
- Schutz vorhandener Betriebe
- …
Besonders wichtig ist auch die Überprüfung des Textteils. Hier sind zahlreiche Vorgaben aufgeführt, welche
zumindest in aktuellen neuen Baugebieten nicht eingehalten werden:
- Nadelgehölze sind mit Ausnahme von Eiben als Neuanpflanzung generell nicht zugelassen.
- Die Außenwände sind zu verputzen, andere Wandverkleidungen sind nicht zugelassen. Die Farbgebung
ist anhand von Farbmustern mit dem Ortsbauamt abzustimmen.
- Hauszugänge und Terrassen sind mit wasserdurchlässigen Materialien wie Kies, Rasenpflaster,
Drainpflaster, Schotterrassen o.ä. herzustellen.
- Bei der Einfriedung sind Betonfertigteile ausgeschlossen.
Die LLT-Fraktion hält diese engen Vorgaben für zu weitgehend; wichtig sind Vorgaben grundsätzlicher Art,
z.B. dass für Niederschlagswasser auf dem Grundstück Versickerungsmöglichkeiten vorzusehen sind. Die
technische Lösung sollte aber der Bauherrschaft überlassen werden.
Bei der Diskussion im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat habe alle Fraktionen zum vorliegenden
Bebauungsplanvorentwurf Verbesserungsbedarf angemeldet. Sie können daher sicher sein, dass alle
Stellungnahmen vom Gemeinderat eingehend geprüft werden. Ganz wichtig ist, dass die Stellungnahme
schriftlich erfolgt.
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